Mitarbeitende im Video: Einwilligung richtig einholen
Für Videos mit Mitarbeitenden brauchen Sie in der Regel eine ausdrückliche Einwilligung jeder erkennbaren Person – nach DSGVO und § 22 KUG. Für Beschäftigte sieht § 26 Abs. 2 BDSG vor, dass die Einwilligung schriftlich oder elektronisch erfolgt. Weil im Arbeitsverhältnis ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, muss sie wirklich freiwillig sein: Ein Nein darf keine Nachteile haben.
Das Wichtigste:
• Eigene Einwilligungserklärung statt Pauschalklausel im Arbeitsvertrag
• Konkret: welches Video, welche Kanäle (Website, Social Media, Messe), wie lange
• Hinweis auf das Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) und die Datenschutzinformationen
• Erklärung datiert und unterschrieben bzw. elektronisch dokumentiert archivieren
• Das Ausscheiden beendet die Einwilligung nicht automatisch (so schon BAG, 8 AZR 1011/13)
Praxis-Tipp: Nach der DSGVO kann eine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Planen Sie das ein: Drehen Sie so, dass sich Szenen mit einzelnen Personen später herausschneiden lassen, und prüfen Sie nach einem Widerruf zeitnah, welche Videos betroffen sind. Wenn Personen ein Video dauerhaft prägen sollen, kann eine gesonderte vertragliche Vereinbarung sinnvoll sein – lassen Sie sich dazu im Einzelfall beraten.
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Mehr dazu im auvimix-Ratgeber: https://auvimix.de/mediathek/rechte-einwilligungen-video/
Alle 100 Video-Tipps für Unternehmen: https://auvimix.com/c/nextao
Das Wichtigste:
• Eigene Einwilligungserklärung statt Pauschalklausel im Arbeitsvertrag
• Konkret: welches Video, welche Kanäle (Website, Social Media, Messe), wie lange
• Hinweis auf das Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) und die Datenschutzinformationen
• Erklärung datiert und unterschrieben bzw. elektronisch dokumentiert archivieren
• Das Ausscheiden beendet die Einwilligung nicht automatisch (so schon BAG, 8 AZR 1011/13)
Praxis-Tipp: Nach der DSGVO kann eine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Planen Sie das ein: Drehen Sie so, dass sich Szenen mit einzelnen Personen später herausschneiden lassen, und prüfen Sie nach einem Widerruf zeitnah, welche Videos betroffen sind. Wenn Personen ein Video dauerhaft prägen sollen, kann eine gesonderte vertragliche Vereinbarung sinnvoll sein – lassen Sie sich dazu im Einzelfall beraten.
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Mehr dazu im auvimix-Ratgeber: https://auvimix.de/mediathek/rechte-einwilligungen-video/
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