Musik im Firmenvideo: Was ist erlaubt? GEMA, Lizenzen, Social Media
Musik im Firmenvideo ist nur erlaubt, wenn Sie die nötigen Rechte haben – auf der Website, bei YouTube und in Social Media gleichermaßen. Für Werbe- und Imagefilme brauchen Sie in der Regel das Synchronisationsrecht direkt von den Rechteinhabern; die GEMA vergibt es dafür in der Regel nicht. Am einfachsten sind Titel aus Musikbibliotheken, deren Lizenz die gewerbliche Nutzung ausdrücklich erlaubt.
Das Wichtigste:
• Synchronisationsrecht: von Urhebern bzw. Musikverlag, am besten schriftlich
• Rechte an der konkreten Aufnahme: vom Label bzw. Produzenten
• Video auf der eigenen Website: bei GEMA-Repertoire zusätzlich eine Lizenz über die GEMA
• App-Musik: Business-Konten auf Instagram, Facebook und TikTok haben nur eingeschränkten Zugriff (z. B. Meta Sound Collection, TikTok Commercial Music Library); die Freigabe gilt meist nur in der jeweiligen App
• Eine feste Sekundengrenze für freie Musik gibt es für Firmenvideos nicht – die 15-Sekunden-Regel des § 10 UrhDaG gilt nur für nicht kommerzielle Nutzung
Praxis-Tipp: „GEMA-frei“ oder „lizenzfrei“ heißt nicht rechtefrei. Prüfen Sie in den Lizenzbedingungen, ob gewerbliche Nutzung, Werbung, Website und alle geplanten Kanäle abgedeckt sind. Speichern Sie Lizenz und Rechnung zu jedem Titel – im Streitfall müssen Sie die Rechte nachweisen. Private Konten als Umweg für Firmenvideos zu nutzen, ist keine Lösung.
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Mehr dazu im auvimix-Ratgeber: https://auvimix.de/mediathek/rechte-einwilligungen-video/
Alle 100 Video-Tipps für Unternehmen: https://auvimix.com/c/nextao
Das Wichtigste:
• Synchronisationsrecht: von Urhebern bzw. Musikverlag, am besten schriftlich
• Rechte an der konkreten Aufnahme: vom Label bzw. Produzenten
• Video auf der eigenen Website: bei GEMA-Repertoire zusätzlich eine Lizenz über die GEMA
• App-Musik: Business-Konten auf Instagram, Facebook und TikTok haben nur eingeschränkten Zugriff (z. B. Meta Sound Collection, TikTok Commercial Music Library); die Freigabe gilt meist nur in der jeweiligen App
• Eine feste Sekundengrenze für freie Musik gibt es für Firmenvideos nicht – die 15-Sekunden-Regel des § 10 UrhDaG gilt nur für nicht kommerzielle Nutzung
Praxis-Tipp: „GEMA-frei“ oder „lizenzfrei“ heißt nicht rechtefrei. Prüfen Sie in den Lizenzbedingungen, ob gewerbliche Nutzung, Werbung, Website und alle geplanten Kanäle abgedeckt sind. Speichern Sie Lizenz und Rechnung zu jedem Titel – im Streitfall müssen Sie die Rechte nachweisen. Private Konten als Umweg für Firmenvideos zu nutzen, ist keine Lösung.
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Mehr dazu im auvimix-Ratgeber: https://auvimix.de/mediathek/rechte-einwilligungen-video/
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