Drehgenehmigung für Firmenvideos: Wann brauchen Sie eine?
Eine Drehgenehmigung brauchen Sie in der Regel, wenn Sie öffentliche Straßen, Wege oder Plätze mehr als verkehrsüblich nutzen – etwa mit Licht, Kabeln, Aufbauten oder Absperrungen. Zuständig ist meist die Stadt oder Gemeinde. Auf Privatgelände, in Geschäften, Einkaufszentren oder Bahnhöfen gilt das Hausrecht: Dort brauchen Sie die Erlaubnis des Eigentümers oder Betreibers.
Das Wichtigste:
• Kurze, unauffällige Aufnahmen ohne Aufbau sind im öffentlichen Raum oft ohne Antrag möglich – die Regeln unterscheiden sich aber von Stadt zu Stadt
• Bahnhöfe und Züge: Die Deutsche Bahn verlangt für kommerzielle Aufnahmen eine schriftliche Genehmigung, in der Regel gegen Gebühr
• Behörden, Schulen, Kliniken: immer vorher fragen
• Drohnen: eigene Regeln des Luftrechts (z. B. Registrierung, Flugverbotszonen)
• Unabhängig von jeder Genehmigung: Persönlichkeitsrechte gefilmter Personen beachten
Praxis-Tipp: Fragen Sie früh beim Ordnungsamt bzw. der zuständigen Stelle Ihrer Stadt nach, ob eine Drehgenehmigung oder eine Sondernutzungserlaubnis nötig ist und welche Vorlaufzeit gilt. Führen Sie die Genehmigung beim Dreh mit. Bleibende Gebäude und Kunstwerke an öffentlichen Orten dürfen Sie vom öffentlichen Grund aus in der Regel filmen (Panoramafreiheit, § 59 UrhG) – für Drohnenaufnahmen gilt das laut BGH (Urteil vom 23. Oktober 2024, I ZR 67/23) nicht.
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Mehr dazu im auvimix-Ratgeber: https://auvimix.de/mediathek/rechte-einwilligungen-video/
Alle 100 Video-Tipps für Unternehmen: https://auvimix.com/c/nextao
Das Wichtigste:
• Kurze, unauffällige Aufnahmen ohne Aufbau sind im öffentlichen Raum oft ohne Antrag möglich – die Regeln unterscheiden sich aber von Stadt zu Stadt
• Bahnhöfe und Züge: Die Deutsche Bahn verlangt für kommerzielle Aufnahmen eine schriftliche Genehmigung, in der Regel gegen Gebühr
• Behörden, Schulen, Kliniken: immer vorher fragen
• Drohnen: eigene Regeln des Luftrechts (z. B. Registrierung, Flugverbotszonen)
• Unabhängig von jeder Genehmigung: Persönlichkeitsrechte gefilmter Personen beachten
Praxis-Tipp: Fragen Sie früh beim Ordnungsamt bzw. der zuständigen Stelle Ihrer Stadt nach, ob eine Drehgenehmigung oder eine Sondernutzungserlaubnis nötig ist und welche Vorlaufzeit gilt. Führen Sie die Genehmigung beim Dreh mit. Bleibende Gebäude und Kunstwerke an öffentlichen Orten dürfen Sie vom öffentlichen Grund aus in der Regel filmen (Panoramafreiheit, § 59 UrhG) – für Drohnenaufnahmen gilt das laut BGH (Urteil vom 23. Oktober 2024, I ZR 67/23) nicht.
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Mehr dazu im auvimix-Ratgeber: https://auvimix.de/mediathek/rechte-einwilligungen-video/
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