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Kunden filmen: Einwilligung einholen und Widerruf richtig umsetzen

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3 Aufrufe 22.10.2026 Recht und Steuern Öffentlich 0:45 1080×1920
Kunden dürfen Sie in Videos in der Regel nur zeigen, wenn sie vorher eingewilligt haben – erkennbare Personen sind personenbezogene Daten, und für Bildnisse gilt zusätzlich § 22 KUG. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig sein (Art. 6 und 7 DSGVO). Schweigen oder bloßes Weitergehen nach einem Hinweisschild reicht dafür in der Regel nicht.

Das Wichtigste:
• Vorab erklären: welches Video, welche Kanäle, wie lange, wer verantwortlich ist
• Einwilligung schriftlich oder elektronisch einholen und sicher ablegen
• Auf das Widerrufsrecht hinweisen: Ein Widerruf wirkt für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
• Nach einem Widerruf das Video nicht weiter verwenden und aus eigenen Kanälen entfernen
• Kinder und Jugendliche: Einwilligung der Eltern; bei Jugendlichen empfiehlt sich zusätzlich ihre eigene

Praxis-Tipp: Halten Sie für Kundenstimmen eine kurze Einwilligungsvorlage bereit und filmen Sie so, dass sich einzelne Personen später herausschneiden lassen. In Praxen und Kliniken ist besondere Vorsicht geboten: Schon die Information, dass jemand Patient ist, kann ein Gesundheitsdatum sein. Kundenstimmen müssen echt sein – erfundene Bewertungen sind unzulässig, und Gegenleistungen für eine Kundenstimme sollten Sie offenlegen.

Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Mehr dazu im auvimix-Ratgeber: https://auvimix.de/mediathek/rechte-einwilligungen-video/
Alle 100 Video-Tipps für Unternehmen: https://auvimix.com/c/nextao

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