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Werbung im Video kennzeichnen: wann Pflicht und wie es richtig geht

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4 Aufrufe 22.10.2026 Recht und Steuern Öffentlich 0:49 1080×1920
Werbung im Video müssen Sie kennzeichnen, wenn Sie für die Darstellung eines Produkts, einer Marke oder eines Unternehmens Geld oder eine andere Gegenleistung erhalten – oder wenn der kommerzielle Zweck nicht schon aus den Umständen klar ist (§ 5a Abs. 4 UWG, Medienstaatsvertrag). Zeigt ein Unternehmen auf seinem eigenen, klar als Firmenkanal erkennbaren Profil eigene Produkte, ist laut Leitfaden der Medienanstalten in der Regel keine zusätzliche Kennzeichnung nötig.

Das Wichtigste:
• Begriffe: „Werbung“, „Anzeige“ oder „bezahlte Werbepartnerschaft“ – nicht „ad“, „sponsored by“ oder „Advertorial“
• Produkt in der Hauptrolle: „Werbung“ bzw. „Werbevideo“ während des gesamten Videos oder der Werbesequenz einblenden
• Produkt in der Nebenrolle: „Unterstützt durch Produktplatzierung“ zu Beginn
• Kostenlos erhaltene Produkte in der Nebenrolle: Hinweis laut Medienanstalten erst bei einem Wert über 100 Euro
• Rabattcodes und Werbe-Links: Hinweis direkt daneben; Affiliate-Links mit Sternchen und Erklärung

Praxis-Tipp: Plattform-Labels genügen laut Medienanstalten nur, wenn sie „Werbung“, „Anzeige“ oder „bezahlte Werbepartnerschaft“ verwenden und ohne Scrollen gut sichtbar sind. Kennzeichnen Sie aber nicht vorsorglich alles: Hinweise wie „unbezahlte Werbung“ ohne Werbeabsicht sollen vermieden werden, weil sie die Kennzeichnung entwerten (Leitfaden der Medienanstalten, Stand Mai 2025).

Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Mehr dazu im auvimix-Ratgeber: https://auvimix.de/mediathek/rechte-einwilligungen-video/
Alle 100 Video-Tipps für Unternehmen: https://auvimix.com/c/nextao

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