Werbung im Video kennzeichnen: wann Pflicht und wie es richtig geht
Werbung im Video müssen Sie kennzeichnen, wenn Sie für die Darstellung eines Produkts, einer Marke oder eines Unternehmens Geld oder eine andere Gegenleistung erhalten – oder wenn der kommerzielle Zweck nicht schon aus den Umständen klar ist (§ 5a Abs. 4 UWG, Medienstaatsvertrag). Zeigt ein Unternehmen auf seinem eigenen, klar als Firmenkanal erkennbaren Profil eigene Produkte, ist laut Leitfaden der Medienanstalten in der Regel keine zusätzliche Kennzeichnung nötig.
Das Wichtigste:
• Begriffe: „Werbung“, „Anzeige“ oder „bezahlte Werbepartnerschaft“ – nicht „ad“, „sponsored by“ oder „Advertorial“
• Produkt in der Hauptrolle: „Werbung“ bzw. „Werbevideo“ während des gesamten Videos oder der Werbesequenz einblenden
• Produkt in der Nebenrolle: „Unterstützt durch Produktplatzierung“ zu Beginn
• Kostenlos erhaltene Produkte in der Nebenrolle: Hinweis laut Medienanstalten erst bei einem Wert über 100 Euro
• Rabattcodes und Werbe-Links: Hinweis direkt daneben; Affiliate-Links mit Sternchen und Erklärung
Praxis-Tipp: Plattform-Labels genügen laut Medienanstalten nur, wenn sie „Werbung“, „Anzeige“ oder „bezahlte Werbepartnerschaft“ verwenden und ohne Scrollen gut sichtbar sind. Kennzeichnen Sie aber nicht vorsorglich alles: Hinweise wie „unbezahlte Werbung“ ohne Werbeabsicht sollen vermieden werden, weil sie die Kennzeichnung entwerten (Leitfaden der Medienanstalten, Stand Mai 2025).
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Mehr dazu im auvimix-Ratgeber: https://auvimix.de/mediathek/rechte-einwilligungen-video/
Alle 100 Video-Tipps für Unternehmen: https://auvimix.com/c/nextao
Das Wichtigste:
• Begriffe: „Werbung“, „Anzeige“ oder „bezahlte Werbepartnerschaft“ – nicht „ad“, „sponsored by“ oder „Advertorial“
• Produkt in der Hauptrolle: „Werbung“ bzw. „Werbevideo“ während des gesamten Videos oder der Werbesequenz einblenden
• Produkt in der Nebenrolle: „Unterstützt durch Produktplatzierung“ zu Beginn
• Kostenlos erhaltene Produkte in der Nebenrolle: Hinweis laut Medienanstalten erst bei einem Wert über 100 Euro
• Rabattcodes und Werbe-Links: Hinweis direkt daneben; Affiliate-Links mit Sternchen und Erklärung
Praxis-Tipp: Plattform-Labels genügen laut Medienanstalten nur, wenn sie „Werbung“, „Anzeige“ oder „bezahlte Werbepartnerschaft“ verwenden und ohne Scrollen gut sichtbar sind. Kennzeichnen Sie aber nicht vorsorglich alles: Hinweise wie „unbezahlte Werbung“ ohne Werbeabsicht sollen vermieden werden, weil sie die Kennzeichnung entwerten (Leitfaden der Medienanstalten, Stand Mai 2025).
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Mehr dazu im auvimix-Ratgeber: https://auvimix.de/mediathek/rechte-einwilligungen-video/
Alle 100 Video-Tipps für Unternehmen: https://auvimix.com/c/nextao
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