KI-Videos kennzeichnen: Was der AI Act seit August 2026 verlangt
KI-Videos müssen Sie in der Regel kennzeichnen, wenn sie echt wirken: Nach Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (AI Act) müssen Unternehmen, die KI beruflich einsetzen, Deepfakes offenlegen – also KI-erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen würden. Diese Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026.
Das Wichtigste:
• Betroffen: echt wirkende KI-Personen, geklonte Stimmen, digitale Zwillinge, veränderte Aussagen
• Meist kein Hinweis nötig: KI nur als Werkzeug für Skript, Schnitt, Ton oder Untertitel
• Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt ein Hinweis, der die Darstellung nicht beeinträchtigt
• Anbieter von KI-Werkzeugen müssen Ergebnisse zusätzlich maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2); für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 (Verordnung (EU) 2026/1744)
• YouTube, Instagram und TikTok haben eigene Regeln und Labels für realistische KI-Inhalte
Praxis-Tipp: Kennzeichnen Sie im Zweifel lieber deutlich – direkt im Bild (z. B. „KI-generiert“ oder „mit KI erstellt“), über das Label der Plattform und in der Beschreibung. Konkretisiert werden die Pflichten durch Leitlinien der EU-Kommission und einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte vom Juni 2026.
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Mehr dazu im auvimix-Ratgeber: https://auvimix.de/mediathek/rechte-einwilligungen-video/
Alle 100 Video-Tipps für Unternehmen: https://auvimix.com/c/nextao
Das Wichtigste:
• Betroffen: echt wirkende KI-Personen, geklonte Stimmen, digitale Zwillinge, veränderte Aussagen
• Meist kein Hinweis nötig: KI nur als Werkzeug für Skript, Schnitt, Ton oder Untertitel
• Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt ein Hinweis, der die Darstellung nicht beeinträchtigt
• Anbieter von KI-Werkzeugen müssen Ergebnisse zusätzlich maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2); für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 (Verordnung (EU) 2026/1744)
• YouTube, Instagram und TikTok haben eigene Regeln und Labels für realistische KI-Inhalte
Praxis-Tipp: Kennzeichnen Sie im Zweifel lieber deutlich – direkt im Bild (z. B. „KI-generiert“ oder „mit KI erstellt“), über das Label der Plattform und in der Beschreibung. Konkretisiert werden die Pflichten durch Leitlinien der EU-Kommission und einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte vom Juni 2026.
Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Mehr dazu im auvimix-Ratgeber: https://auvimix.de/mediathek/rechte-einwilligungen-video/
Alle 100 Video-Tipps für Unternehmen: https://auvimix.com/c/nextao
0 Kommentare
Kommentieren können angemeldete Mitglieder. Anmelden